Was genau ist das Welterbe? Auf welcher Grundlage und mit welchen Methoden wurde es definiert? Auch wenn es heute weithin bekannt sein dürfte, erscheint doch ein kurzer Überblick über seine Entwicklung nötig, bevor das Vorgehen beim Werk von Le Corbusier eingeordnet werden kann. Das Grundprinzip der 1972 von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedeten Welterbekonvention (1) liegt in der Verpflichtung der Signatarstaaten gegenüber der Weltgemeinschaft, die auf ihrem jeweiligen Territorium liegenden Kulturgüter von internationaler Bedeutung im Namen der gesamten Menschheit zu bewahren. Über die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee, das sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Signatarstaaten zusammensetzt. Grundlage sind Vorschläge dieser Staaten zu Gütern, die einen außergewöhnlichen universellen Wert aufweisen müssen.
DIE EINSCHREIBUNG DES ARCHITEKTONISCHEN WERKS VON LE CORBUSIER IN DIE WELTERBELISTE der UNESCO
Der Antrag zur Einschreibung in die Welterbeliste der UNESCO (2002–2015)
Im Lauf der Zeit ist die Welterbeliste sehr umfangreich geworden (2) und zeugt damit vom Erfolg der Welterbekonvention, die seit 1972 von nahezu allen Staaten der Welt ratifiziert wurde. Sie sichert den in der Liste eingeschriebenen Gütern eine außergewöhnliche Aufmerksamkeit und macht jedes einzelne Gut zum Bestandteil der universellen Kultur. In diesem Zusammenhang erscheint es interessant, die bisherigen Antworten zu betrachten, die auf die eingangs gestellte Frage gegeben wurden: Was genau ist das Welterbe? Wie rechtfertigt man es, Güter auf diese Liste zu setzen? Bei genauerer Betrachtung scheint sich seit den ersten Einschreibungen 1978 der Begriff des Welterbes erheblich gewandelt, genauer: weiterentwickelt zu haben.
Wenig überraschend bestanden die ersten Antworten darin, solche Güter auf die Liste zu setzen, die man als „neue Weltwunder“ bezeichnen könnte. Denn in einer Vorstellung der Welterbeliste, welche das große Erbe der Menschheit umfasst, klingen auch all die Orte mit, die seit langem im Interesse des internationalen Tourismus liegen, wie etwa das Taj Mahal, Machu Picchu, der Schiefe Turm von Pisa oder die Freiheitsstatue. Das erinnert in gewisser Weise an die „sieben Weltwunder“ der antiken Mittelmeerwelt, über die einst die griechischen Schriftsteller berichteten und die in der westlichen literarischen Tradition erhalten blieben. Von solchen Vorstellungen ließ sich auch Frankreich bei den ersten Einschreibungen 1979 und den zweiten im Jahr 1981 leiten, jeweils eine Reihe von fünf bis sechs Einschreibungen. In beiden Fällen handelte es sich um Denkmale, welche das künstlerische und historische Bild Frankreichs zum Ausdruck brachten und möglicherweise ein Stereotyp bedienten, so naheliegend und bekannt wie sie waren. Man kann dieses Vorgehen leicht nachvollziehen, war es doch in allen Ländern der Welt mehr oder weniger das gleiche, teils aus symbolischen, teils aus patriotischen Motiven (3).
Nachdem das Welterbe über zwei Dekaden in Theorie und Praxis herangereift war, stellte sich die Frage, wie es weitergehen sollte, umso mehr als diese erste Sammlung an Gütern angesichts ihrer europäischen Prägung an ihre Grenzen stieß. Man wurde sich bewusst, dass die Spielregeln, die für die Anwendung der Kriterien galten, viele Gegenden der Welt, insbesondere Afrika, so gut wie ausschlossen. Gewiss hatte es Einschreibungen von Denkmalen nichteuropäischer Gesellschaften gegeben, beispielsweise die vernakuläre Baukunst der Moscheen von Djenné (4) und Timbuktu (5) oder die alten Städte des Jemen (6). Diese ließen sich aufgrund ihrer Gestalt in das durch die Architektur dominierte Wertesystem integrieren. Allerdings gilt dies nicht für die gesamte afrikanische Kultur.
Ende der 1990er Jahre, als die Konvention von einer immer größeren Zahl an Staaten ratifiziert worden war, stand der repräsentative Charakter der Liste ernsthaft auf dem Spiel. Das Welterbekomitee erkannte das Problem und suchte nach Wegen zu einer neuen Ausgewogenheit der Liste. Nur so konnte verhindert werden, dass sie ihre Glaubwürdigkeit verliert. Nach zahlreichen Debatten einigte man sich auf das große Ziel, wonach die Welterbekonvention eine „ausgeglichene, repräsentative und glaubwürdige“ Liste schaffen soll, zu der alle Regionen der Welt Zugang haben und auf der sie ihre Güter einschreiben lassen können.
Daraus ergibt sich jedoch eine paradoxe Situation, denn über die Welterbeliste bestimmen Staaten. Das Welterbekomitee setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von 21 Staaten, welche von allen Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Auch können nur Staaten Anträge zur Einschreibung stellen, meist tun sie das einzeln. Daher spiegelt die Geschichte des Welterbes in den jeweiligen Ländern, wenn nicht die Geschichte der Nationalismen, so zumindest doch die Geschichte heutiger nationaler Identitäten wider. Folglich besteht das erwähnte Paradox darin, dass das Welterbe eigentlich einen supranationalen Charakter haben oder zumindest über den nationalen Rahmen hinausgehen soll, es sich aber aus nationalen Vorschlägen, hervorgegangen aus nationalen Kulturen, zusammensetzt. Deshalb ist leicht nachvollziehbar, dass diejenigen Staaten, die schon vor langem der Konvention beigetreten sind, Güter in die Welterbeliste brachten, die ihren eigenen kulturellen Kraftlinien folgen und die Liste dementsprechend prägten.
Lassen sich diese Widersprüche überwinden, wenn man den Versuch unternimmt, ein Welterbe zu erarbeiten, welches wirklich Teil einer weltumspannenden Kultur ist oder zumindest sein könnte? Gewiss wurden auf diesem Weg Fortschritte erzielt, aber die eigentliche Herausforderung steht noch bevor. In den Jahren vor der Jahrtausendwende wurden die Widersprüche zwar noch nicht aufgelöst. Mit der Definition kultureller Landschaften als Objekte einer möglichen Einschreibung in die Liste gelang dennoch ein wichtiger methodischer Vorstoß und eine neue Etappe konnte für das Welterbe eingeleitet werden. Indem das zu sehr auf Architektur und Baudenkmale ausgerichtete Joch gelockert wurde, das die Liste zuvor eingeengt hatte, konnten nun viel mehr Güter einbezogen werden, zudem in Regionen, die bis dahin praktisch ausgeschlossen waren. Man bewegte sich auch auf eine gewisse Annäherung von Natur und Kultur zu. Deshalb wurden die Antworten auf die Frage: „Was genau ist das Welterbe?“ nun vielschichtiger als je zuvor. (7)
Nach nur zwei Jahren als Beauftragter des französischen Kulturministeriums für Angelegenheiten des Welterbes, war ich 2001/2002 mit einer Anfrage der Präfektur Haute-Saône zur Kapelle Notre-Dame-du-Haut in Ronchamp befasst. In Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag ihrer Errichtung war der Vorschlag entstanden, die Kapelle für die Einschreibung in die Welterbeliste vorzuschlagen. Dazu sollten die mit dem Bauwerk befassten Partner, darunter der private Eigentümer Œuvre Notre-Dame-du-Haut, und die lokale Öffentlichkeit zusammengebracht werden. Zur gleichen Zeit stand die Überarbeitung der französischen Tentativliste für die UNESCO an. In diesem Zusammenhang waren auch Stimmen laut geworden, die die Einschreibung der Villa Savoye betrieben. Diese Villa ist im Eigentum des Staates, der sie noch zu Lebzeiten ihres Architekten, kurz vor dessen Tod, gekauft und vor dem Abriss bewahrt hatte.
Schnell drängte sich die Idee einer seriellen Einschreibung auf, da es einerseits schwer vorstellbar erschien, einzelne Werke von Le Corbusier nacheinander zur Einschreibung vorzuschlagen, und sich andererseits das Welterbe wie oben beschrieben entwickelt hatte. Darüber hinaus stellt sich das Gesamtwerk dieses Architekten ganz offensichtlich als eine Einheit dar, die sich nicht allein aus seiner Berühmtheit herleitet, sondern auch aus einer immensen Bibliografie zu seinem Werk. Diese Literatur liefert nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch den Nachweis, welche Bedeutung dem Werk Le Corbusiers als herausragendem Studiengegenstand über die Baukunst des 20. Jahrhunderts zukommt. Für solche Studien bildete die Fondation Le Corbusier als Erbin des Architekten und Verwahrerin seines Archivs gewissermaßen ein Gravitationszentrum, das seit langem die bedeutendsten Experten anzog. Die Stiftung wurde daher als erste konsultiert, als es darum ging, zu prüfen, welche Bauten für einen Welterbeantrag zum Werk Le Corbusiers infrage kämen.
Die ersten Ideen für den Antrag waren begleitet von teilweise erregten Debatten über das Welterbe, eine Folge der tiefgreifenden Veränderungen, die zwischen den späten 1990er und den frühen 2000er Jahren stattgefunden hatten. Um die Entscheidungen Frankreichs einordnen zu können, muss auf das damals aus kontroverser Diskussion hervorgegangene Konzept einer „globalen Strategie“ erinnert werden. Dieses sollte dazu dienen, das Welterbe aus der schwierigen Lage zu befreien, in welche es nach Ansicht vieler Beobachter geraten war. Aus französischer Sicht eröffnete die „globale Strategie“ neue Perspektiven, weil sie das Augenmerk auf bisher unterrepräsentierte Kategorien lenkte. Diese unterrepräsentierten Kategorien, wie das industrielle und technische Erbe, die Kulturlandschaften oder Architektur und Städtebau des 20. Jahrhunderts, boten die Chance, die Liste breiter zu fächern und sie für Güter und Länder zu öffnen, bei denen man bisher davon ausging, dass die Liste „nicht für sie gemacht sei“. Ruft man sich die wichtigsten französischen Antragsdossiers, an denen ich mitgewirkt habe, ins Gedächtnis, sei es der Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Stadt Le Havre durch Auguste Perret (8), die Königliche Saline Arc-et-Senans aus dem 18. Jahrhundert (als Erweiterung von Salins-les-Bains (9), die zentralfranzösische Kulturlandschaft der Causes und Cevennen (10) oder das nordfranzösische Erzbecken (11), so darf festgehalten werden, dass sich auch der Antrag zum Werk Le Corbusiers in dieses Konzept einfügt.
Genau darin lag die Absicht der französischen Behörden. Allerdings war die Position Frankreichs, fortlaufend neue Dossiers einzureichen, sowohl expliziter wie impliziter Kritik ausgesetzt. Dies soll nicht unerwähnt bleiben, da daraus auch Folgen für den Antrag Le Corbusier erwachsen sein mögen. Im Lauf der Jahre, in denen sich die „globale Strategie“ entwickelte und bestätigte, wurden die auf der Liste schon gut vertretenen Staaten in der Tat mehr oder weniger nachdrücklich gebeten, von neuen Einschreibungsvorschlägen abzusehen. Der Umstand, dass Frankreich dieser Empfehlung nicht gefolgt ist, wurde – und wird immer noch – mit gewisser Verärgerung zur Kenntnis genommen. Doch beruht die Unausgewogenheit der Liste eben auch auf der Tatsache, dass viele Staaten aus den Regionen der Welt, die auf der Liste wenig vertreten sind, keine Dossiers einreichen und das aus unterschiedlichen Gründen. Diese können wirtschaftlicher Art sein und mit ihrer ungleichen Entwicklung zusammenhängen. Sie können auch kulturell bedingt sein, weil das Welterbe in ihren kollektiven Vorstellungen vielleicht nicht dieselbe Bedeutung hat wie im Westen. Ebenso können politische und administrative Gründe vorliegen oder ein Mangel an Kapazitäten, da die Erarbeitung eines Dossiers seit den 1990er Jahren umfangreiche Vorbereitungs- und Redaktionsarbeiten erfordert, ganz zu schweigen von der Schwierigkeit, den notwendigen Verwaltungsrahmen zu schaffen und nachzuweisen, der zum Schutz des Gutes notwendig ist.
Aus meiner Sicht wäre es ein perspektivischer Irrtum, anzunehmen, dass das Handeln der einen, nämlich der Staaten, die gut auf der Liste vertreten und auf dem Gebiet des Welterbes aktiv sind, das der anderen lähmt. Wenn erstere neue Einschreibungen erlangen, kann dies zwar das Ungleichgewicht noch vergrößern, aber zu behaupten, man könne dem eher durch Enthaltung abhelfen als durch das Handeln oder den Ansporn der anderen, bedeutet, nur an den Folgen, aber nicht an den Ursachen anzusetzen. Man verändert so Zahlen, nicht aber Fakten. Es erscheint mir wichtig, das Welterbe als dynamisches Phänomen zu betrachten, das die Vitalität von menschlichen Gesellschaften und den sie repräsentierenden Staaten zum Ausdruck bringt, aber auch ihre Fähigkeit, sich einem Thema, einem Gut oder einem Gebiet zu widmen, welches zu ihrem Territorium oder zu ihrer kollektiven Kultur gehört, und dies der Welt als gemeinsames Gut vorzuschlagen. Gewiss sind nicht alle Staaten gleich schnell und nicht alle verfügen über die gleichen Mittel, wobei nicht nur die materiellen gemeint sind. Aber Beschränkung, Aufnahmestopp oder Enthaltung wären eine entmutigende Doktrin, die jeglichem Wetteifer unter den Staaten widerspräche.
Doch zurück zur „globalen Strategie“: In der Idee eines seriellen Antrags zum Werk von Le Corbusier schien sie ihren legitimen Ausdruck zu finden, denn der Antrag sollte multinational ausgerichtet sein und könnte damit Zeugnis ablegen vom weltweiten Einfluss der Entwürfe und Ideen dieses Architekten. Genau dieser Vision folgten Frankreich und die anderen Länder, die für dieses Projekt gewonnen werden konnten, von Anfang an. Nun mussten noch Mittel und Wege zur Durchführung gefunden werden.
Schon zu Beginn des Projekts erschien die Vorbereitung einer seriellen Einschreibung als der Weg mit den besten Erfolgsaussichten. Den methodischen Ansatz dafür gab es schon seit den ersten Einschreibungen in die Welterbeliste 1978, doch wurden die Auswirkungen wohl erst später im Zuge der „ globalen Strategie“ und der Weiterentwicklung der Liste sichtbar. Neben einem einzelnen Meisterwerk oder Denkmal, einzigartig in seinem Charakter, auch wenn es in einen weiten kulturellen Horizont eingebunden ist, kann ein Welterbe ebenso aus der Verbindung einer gewissen Anzahl an Objekten bestehen, die zusammen ein Gut bilden. Schon bei der zweiten Sitzung des Komitees 1979 beispielsweise, als die Höhle von Lascaux als Zeugnis der Vorgeschichte Frankreichs vorgeschlagen wurde, beschränkte man sich nicht auf diese allein. Denn sie befindet sich im Herzen eines Landstrichs, in dem sich solche Zeugnisse verdichten, vermutlich aufgrund günstiger Bedingungen, die dort zu jener Zeit herrschten. Es wurde also eine serielle Einschreibung von rund 15 Lagerstätten und bemalten Höhlen in dieser Gegend erarbeitet. Zweifellos ist die Höhle von Lascaux die bekannteste im Tal der Vézère, doch sollten die anderen wie die von Les Eyzies nicht beiseite gelassen werden, da ohne sie ein nur unvollständiges Bild vom Wert der Stätte gezeichnet worden wäre. (12)
Die serielle Einschreibung, also die Einschreibung eines aus mehreren Elementen bestehenden Gutes, bei dem nur die Gesamtheit den außergewöhnlichen universellen Wert rechtfertigt, wurde immer wieder angewandt und eröffnete neue Möglichkeiten, wie ein Welterbegut definiert werden kann. Als Beispiel seien die Belfriede genannt, eine von Frankreich und Belgien in mehreren Stufen eingebrachte transnationale Serie. Insgesamt 56 Belfriede repräsentieren eine einzigartige Ausprägung historischer Stadtkultur des südflämisch geprägten Kulturkreises. (13) Hervorzuheben ist auch, welche Möglichkeiten der Ansatz einer seriellen Einschreibung bietet, um komplexe Welterbegüter ganz unterschiedlicher Dimension zu bilden (Ich führe hier Anträge auf, die während der Bearbeitungszeit am Antrag zu Le Corbusier eingeschrieben oder entwickelt wurden). Zu nennen ist der skandinavisch-russische Meridianbogen, welcher geodätische Vermessungspunkte von Norwegen bis zur Krim verbindet. Diese ermöglichten dem Astronomen Wilhelm von Struve im 19. Jahrhundert die Gradmessung des Erdmeridians. (14) Auch das englische Gut des Hadrianswalls und das deutsche Gut des obergermanisch-raetischen Limes, der sich über 550 km vom Mittelrhein bis zur Donau erstreckt, wurden in einer Einschreibung zusammengefasst. Das Welterbekomitee hat diese beiden Wälle unter dem Namen „Grenzen des Römischen Reichs“ vereint, was die Aufnahme weiterer erhaltener Teile römischer Grenzanlagen ermöglicht. (15) Damit wurde eindeutig eine neue Dimension erreicht.
Man kann also festhalten, dass die bis dahin üblichen Vorstellungen von nationalen Welterbestätten mit diesen Gütern unvermeidlich überholt waren und es lässt sich erahnen, welche Welterbegüter von wahrhaft globaler Bedeutung möglich geworden sind. Auch bei einigen Architekten und ihrem Werk war schon vor Le Corbusier ein serieller Ansatz erfolgreich angewandt worden. Spanien hatte das Werk von Antoni Gaudí (1852-1926) vorgeschlagen, 1984 zunächst mit einer kleinen Auswahl von drei Bauwerken, 2005 dann mit sieben. (16) Italien wiederum schlug 1994 die Villen Palladios (1508-1580) in Venezien vor mit 24 Stätten, darunter die Altstadt von Vicenza. (17) Weitere serielle Güter wurden einzelnen Architekten gewidmet, wenngleich in engerem geografischem Rahmen, so Bauwerke des Modernismo von Lluís Domènech i Montaner (1850-1923) in Barcelona (18) und von Victor Horta (1861-1947) in Brüssel (19). Diese Vorschläge, von ICOMOS und dem Komitee problemlos akzeptiert, legten den Schwerpunkt auf den künstlerischen Aspekt der nominierten Bauwerke. 2007 reichte Frankreich einen Antrag zum Werk von Sébastien Le Prestre de Vauban (1633-1707) ein, Festungsbaumeister unter Ludwig XIV., der fast zur gleichen Zeit wie der Antrag über Le Corbusier erarbeitet worden war. In seiner belagerungstechnischen und militärgeschichtlichen Dimension macht er die Grenzsicherungen von Ludwig XIV. deutlich. Damit handelt es sich zwar eindeutig um ein national ausgerichtetes Gut. Seine Relevanz erhält es aber aus der Diversität seiner Objekte. Anders als im Fall der Belfriede und der Höhlen, bei denen die Serie aus gleichwertigen, analogen Objekten besteht, die alle dieselbe historische Funktion erfüllten, wurden beim Werk Vaubans ganz unterschiedliche Objekte zusammengefasst. Beim Werk Vaubans reicht die Spanne vom einfachen Wehrturm am Meer bis zu ganzen Festungsstädten (20), die zudem die Entwicklung seiner Verteidigungssysteme veranschaulichen.
Damit wird begreiflich, dass ein Welterbegut zwar aus Elementen unterschiedlicher Natur, Tragweite und Bedeutung zusammengestellt sein kann, diese aber nur in ihrer Gesamtheit Sinn ergeben. Es ist wichtig, solche Beispiele aus jüngerer Zeit mit ihren Denkansätzen in Erinnerung zu rufen, denn genau in diesem Geist ergriff Frankreich die Initiative zum Antrag über das architektonische Werk von Le Corbusier.
Die Experten der sieben Staaten, die das Dossier vorbereiteten (Argentinien, Belgien, Frankreich, Deutschland, Indien, Japan und die Schweiz) standen vor der Aufgabe, möglichst umfassend den Beitrag zu definieren, den Le Corbusier mit seinem Werk für die Architektur des 20. Jahrhunderts geleistet hatte. Darüber hinaus stellte sich die Frage, was ein solches Projekt dem Welterbegedanken selbst bringen könnte. Man darf festhalten, dass sich die Beteiligten des Umfangs dieses Projekts sehr bewusst waren. Ein wesentliches Motiv, dieses komplexe, transnationale Dossier zur Einschreibung vorzuschlagen, leitet sich aus der beruflichen Laufbahn Le Corbusiers ab, der als erster Architekt gelten kann, der auf der ganzen Welt gebaut hat. Dies sollte seine Entsprechung in einem Antrag finden, der gezielt als weltweites Projekt angelegt wurde mit einer Serie von Gebäuden, verteilt über sieben Länder auf drei Kontinenten. Diese Dimension leitete sich auch aus der Idee der Moderne selbst ab, die im 20. Jahrhundert ganz zweifellos die Art des Bauens im globalen Maßstab veränderte. Auch wenn die Moderne nicht allein Le Corbusier zugeschrieben werden darf, so war er doch einer ihrer herausragenden Vertreter und einer ihrer Theoretiker. (21)
Für den ersten, 2008 eingereichten Welterbeantrag hatte die von der Fondation Le Corbusier geleitete Expertengruppe eine Auswahl von 22 Gebäuden zusammengestellt, die zum Großteil in Frankreich und der Schweiz liegen. Die übrigen Länder waren mit jeweils einem Objekt vertreten. Die endgültige Serie umfasst 17 Gebäude und Gebäudegruppen. Mit der Definition dieser Serie versuchten Frankreich und die sechs Partnerländer, die Ideen und Prinzipien Le Corbusiers herauszustellen und diejenigen Bauwerke auszuwählen, in denen sie ihren klarsten und wirkungsvollsten Ausdruck finden. Vor allem aber sollte deutlich werden, inwiefern diese Bauwerke die weltweite Architektur im 20. Jahrhundert beeinflussten.
Zwischen der ersten Auswahl von 22 Gebäuden und der endgültigen Liste vergingen viele und ereignisreiche Jahre. Es sollen hier nicht alle Höhen und Tiefen erwähnt werden, die dieses Verfahren begleiteten. Ich möchte aber doch auf einige wesentliche Wendepunkte eingehen, die sich im Laufe des Verfahrens ergaben. Die erste, umfangreichere Fassung des Dossiers enthielt neben Frühwerken Le Corbusiers in La Chaux-de-Fonds auch städtebauliche Projekte: zum einen das Gebäudeensemble von Firminy, das zwar unvollendet blieb, gleichwohl aber ein städtebauliches Projekt darstellt, zum anderen aber vor allem die gesamte Stadt Chandigarh in Indien.
Kiran Joshi machte deutlich, dass es den indischen Verantwortlichen wichtig sei, diese Stadt des 20. Jahrhunderts, die den Eintritt Indiens in die Moderne repräsentiert, mit dem traditionellen Kulturerbe-Image des Landes zu verbinden. Interne Probleme in diesem großen Land führten jedoch dazu, dass die Kandidatur Indiens im Dezember 2007 kurz vor der Unterzeichnung und Einreichung unerwartet zurückgezogen wurde. Für die übrigen beteiligten Staaten war dieser Schritt sehr schmerzhaft, doch konnte man unmöglich zurück. Also wurde der Antrag mit Blick auf die Sitzung des Welterbekomitees, die im Juni 2009 in Sevilla stattfand, trotz allem eingereicht, allerdings ohne die indischen Seiten und mit Erläuterungen für die UNESCO und für ICOMOS. Es muss nicht betont werden, wie groß die Enttäuschung der Antragsteller bei der Lektüre des Evaluationsberichts von ICOMOS war.
Die Stellungnahme war durchweg negativ, ungeachtet der Debatten im Komitee wurde darin der Antrag insgesamt, vor allem aber das zugrunde liegende Prinzip infrage gestellt: eine serielle Einschreibung, mit deren Umfang, repräsentativem Charakter sowie geografischer Ausdehnung der außergewöhnliche universelle Wert des Gutes bewiesen werden sollte. Vielmehr wurde, mit übrigens eher vagen Begriffen, die Auswahl aus einem Blickwinkel heraus kritisiert, die den Gesamtwert außer Acht ließ. Demnach sollten in jedem einzelnen Element der Serie selbst ausreichende Vorzüge liegen, die als außergewöhnlicher universeller Wert anerkannt werden können, also unabhängig von ihrer Einbindung in eine Gesamtheit. Aus Sicht von ICOMOS wurde nur drei Bauten – der Villa Savoye, der Unité d’habitation in Marseille und der Wallfahrtskapelle in Ronchamp – ein maßgeblicher Einfluss auf die Architektur des 20. Jahrhunderts zuerkannt, nicht aber dem Gesamtwerk des Architekten, dessen bedeutendste Komponenten in der Serie repräsentiert sein sollten (22).
Es wurde hier ein grundlegender Dissens deutlich, denn die Antragsteller sahen den Wert der Serie nicht in der Verbindung einiger außergewöhnlicher Bauten. Vielmehr verstand man die Serie insgesamt als ein Gut, dessen universeller Wert aus der zwangsläufig immateriellen Verknüpfung zwischen ihren Komponenten resultiert. Daneben war beim Komitee auch eine gewisse Zurückhaltung zu erkennen, das Werk einer einzelnen Person als Welterbe in Betracht zu ziehen. Dieses Thema hatte das Welterbekomitee schon in den 1980er Jahren beschäftigt und führte zu den von Michel Parent formulierten Vorbehalten, die seither seine Politik bestimmten. (23) Aber die Frage, die sich damals stellte, bezog sich auf Stätten, deren einziger Wert in der Verbindung mit einem Menschen, seinem Leben oder seinem Gedenken lag und unter Bezug auf Kriterium (vi) immaterielle Werte einbezog. 1980 war die Ablehnung solcher Stätten sicher eine legitime Vorsichtsmaßnahme, denn die Vorschläge für die Liste werden bekanntlich von den Staaten selbst gemacht und man wollte sich schützen vor einer möglichen systematischen Förderung „bedeutender Persönlichkeiten“ aus allen Ländern. (24) Jenseits dieses Problems, das alle Gedenkstätten haben, bleibt jedoch die Tatsache, dass jegliches Kulturgut von Menschenhand gemacht wurde und folglich einen oder mehrere Schöpfer hat, die man schwerlich außer Acht lassen kann.
Wir mussten also zur Kenntnis nehmen, dass unser Vorschlag für die Einschreibung eines seriellen Gutes der Moderne Nachteile mit sich brachte. Dessen geschichtliche Nähe und umfassende Dokumentation machen es unmöglich, dass sein Schöpfer hinter dem Werk verblasst: Der Mensch ist in gewisser Weise vor seinem Werk „zu präsent“. (25) (Solche Fragen stellen sich selbstverständlich nicht, wenn es um antike oder mittelalterliche Stätten geht, bei denen man nichts über den Schöpfer oder den Baumeister weiß.)
Ein Misserfolg bietet aber auch immer die Gelegenheit zur Gewissensprüfung. Obwohl ich den Gegensatz zwischen den Antragstellern und ICOMOS über die Einschreibung betont habe, so leitete die Empfehlung des Komitees in Sevilla, den Antrag zu überarbeiten, doch eine neue Phase der Reflexion ein. Im weiteren Verlauf wurde der Antrag neu formuliert und konnte damit verbessert werden. Alle Beteiligten waren sich durchaus bewusst, dass der erste Versuch weder thematisch und argumentativ überzeugte noch ausreichend klar und richtig strukturiert war.
Ein neues Dossier wurde unvermeidbar, zumal der unerwartete Rückzug Indiens den ursprünglichen Antrag aus dem Gleichgewicht gebracht hatte. Sehr rasch wurde beschlossen, das grundlegende Ziel einer transnationalen Serie weiterhin zu verfolgen, aber die Auswahl an Bauten zu verringern und gänzlich auf die Einbeziehung des städtebaulichen Werks zu verzichten. Um sich noch klarer auf die bedeutsamen Bauwerke Le Corbusiers konzentrieren zu können, nahm man die frühen Bauten in La Chaux-de-Fonds sowie einige Gebäude in Paris aus der Serie heraus. So ließ sich der Antrag im Zuge der Überarbeitung vereinfachen und klarer fassen. Die Managementpläne, die für jedes einzelne Element von den verantwortlichen Behörden vor Ort ausgearbeitet wurden, konnten koordiniert werden, auch dank der Gründung der Association des Sites Le Corbusier. Dieser Verein stellte sich zur Aufgabe, ein Netzwerk aufzubauen, das sich nicht nur auf die für das Welterbe vorgeschlagenen Stätten und die damit befassten Gebietskörperschaften bezieht, sondern auch auf weitere Bauwerke Le Corbusiers.
Allerdings erfuhr der 2011 erneut vorgelegte Antrag wiederum eine ablehnende Evaluation, ohne erkennbare Veränderung der Position des Beratergremiums. ICOMOS empfahl die Zurückweisung des Antrags und wiederholte den Vorschlag, man möge es bei der „getrennten“ Einschreibung von „drei Meisterwerken“ belassen, denselben, die bereits im Bericht von 2009 genannt worden waren, nämlich die Villa Savoye, die Unité d’habitation in Marseille und die Kapelle von Ronchamp. Die Kontroverse um das eigentliche Prinzip des Dossiers dauerte an.
Das Komitee war sich allerdings der Sackgasse bewusst, in die man geraten war, und forderte in seiner Entscheidung ICOMOS auf, mit den beteiligten Staaten in einen Dialog zu treten und nach Wegen zu suchen, wie die gegensätzlichen Standpunkte angenähert werden könnten. Ab 2012 fanden mehrere Gespräche mit Susan Denyer statt (26), der Vertreterin von ICOMOS. Zumindest indirekt führte dieser Dialog zu einer noch detaillierteren Analyse jedes einzelnen Elements der Serie. Die Ergebnisse wurden in einer Tabelle festgehalten, worin der Bezug zu den Kriterien für den außergewöhnlichen universellen Wert besteht und welche Attribute sie kennzeichnen. Diese Tabelle machte es offensichtlich möglich, den Beitrag jedes einzelnen Elements der Serie viel klarer zu bestimmen. (27) Dieser Ansatz machte den Weg frei für eine neue, positive Einschätzung des Antrags zugunsten einer Einschreibung. Zudem führte ein neuer Kontakt zu den indischen Behörden im Oktober 2013 zur Rückkehr Indiens in das Verfahren. Da sich der Antrag nunmehr allein auf den architektonischen Aspekt bezog, konnte der Regierungskomplex von Chandigarh, das „Kapitol“ mit seinen drei emblematischen Gebäuden, als indischer Beitrag aufgenommen werden. Damit war ein ganz wesentlicher Schritt gelungen. Nun wurde der dritte Antrag auf Einschreibung, der im Januar 2015 zur Prüfung vorgelegt wurde, sehr wohlwollend von ICOMOS und dem Welterbekomitee aufgenommen.
Abschließend möchte ich festhalten, dass sich aus meiner Sicht in der langen Geschichte dieses Antrags die Entwicklung des Welterbes insgesamt widerspiegelt, so wie sie seit der Umsetzung der „globalen Strategie“ und der Suche nach einer besseren Kontextualisierung von Kulturgütern vollzogen wurde. Dies geht weit hinaus über die Vorstellung von Denkmalen im Sinne der eingangs erwähnten „neuen Weltwunder“. Das soll aber nicht heißen, dass diese Vorstellung einzelner ikonischer Güter, der großen Meisterwerke, vollkommen überholt ist. Sicherlich werden weiterhin einzelne Bauwerke aufgrund ihrer ureigenen Bedeutung, die im Übrigen nicht zwingend ästhetischer Natur sein muss, in die Welterbeliste aufgenommen werden. Aber angesichts der Tatsache, dass sich im 20. Jahrhundert unsere Vorstellungswelt über Architektur und Städtebau grundlegend verändert hat – ein Umbruch, zu dessen Entstehung und weltweiten Verbreitung Le Corbusier wesentlich beitrug – mussten wir unsere Sichtweise ändern. Dies betrifft auch die Antwort auf die sich immer wieder neu stellende Frage: Was genau ist das Welterbe? Durch die Einschreibung eines weltumspannenden Gutes bekannte sich das Welterbekomitee zur Universalität eines Werkes, welches tatsächlich, mit den Worten von Jean-Louis Cohen, „unseren Planeten zur Baustelle“ machte. (28)
(2) 2018 umfasste die Welterbeliste 1092 Güter des Kultur- und Naturerbes
(3) Ein Beispiel ist die Einschreibung der Independence Hall in Philadelphia, USA, Welterbe seit 1979.
(4) Alte Städte von Djenné, Mali, Welterbe seit 1988
(5) Timbuktu, Mali, Welterbe seit 1988
(6) Befestigte Altstadt von Shibam, Jemen, Welterbe seit 1982, Altstadt von Sana'a, Jemen, Welterbe seit 1988, Historische Stadt Zabid, Jemen, Welterbe seit 1993
(7) Zur Umsetzung der Welterbekonvention und zur Entstehung der „globalen Strategie“ vgl. Christina Cameron, Mechtild Rössler, La Convention du patrimoine mondial, Montréal, Presses de l'Université de Montréal, 2017.
(8) Stadtzentrum von Le Havre, Frankreich, Welterbe seit 2005
(9) Von der Großen Saline in Salins-les-Bains bis zur Königlichen Saline in Arc-et-Senans, die Herstellung von Siedesalz, Frankreich, Welterbe seit 1982, Erweiterung 2009
(10) Mediterrane Hirtenlandschaft der Causses und der Cevennen, Frankreich, Welterbe seit 2011
(11) Bergbaubecken von Nord-Pas-de-Calais, Frankreich, Welterbe seit 2012
(12) Vézère-Tal: Fundorte und Höhlenmalereien, Frankreich, Welterbe seit 1979
(13) Belfriede in Nordfrankreich und Belgien, Frankreich, Belgien, Welterbe seit 1999 und 2005
(14) Geodätischer Struve-Bogen, Norwegen, Schweden, Finnland, Russland u.a., Welterbe seit 2005
(15) Grenzen des Römischen Reiches, Hadrianswall, Großbritannien, Welterbe seit 1987, Erweiterungen obergermanisch-raetischer Limes, Deutschland 2005, und Antoniuswall, Großbritannien, 2008
(16) Werke von Antoni Gaudí, Spanien, Welterbe seit 1984, Erweiterung 2005
(17) Altstadt von Vicenza und die Villen Palladios in Venetien, Italien, Welterbe seit 1994, Erweiterung 1996
(18) Palau de la Música Catalana und Hospital von Sant Pau, Barcelona, Spanien, Welterbe seit 2008
(19) Bedeutende Stadthäuser des Architekten Victor Horta, Belgien, Welterbe seit 2000
(20) Festungsanlagen von Vauban, Frankreich, Welterbe seit 2008
(21) Es sei darauf hingewiesen, dass die moderne Architektur bereits 1987 mit der Einschreibung von Brasilia auf der Welterbeliste erschienen war. Weiter folgten u.a.: das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau (Welterbe seit 1996, Erweiterung 2017), die Villa Tugendhat von Ludwig Mies van der Rohe in Brno, Tschechien (Welterbe seit 2001), und die "Weiße Stadt" von Tel Aviv – Bewegung der Moderne, Israel (Welterbe seit 2003)
(22) In jener Zeit, noch unter dem emotionalen Eindruck der Lage, habe ich eine Replik an ICOMOS verfasst: Le Corbusier sur la Liste du Patrimoine mondial: qu’est-ce qu’une œuvre? [Le Corbusier auf der Welterbeliste – Was ist ein Werk?] In: DoCoMoMo journal, 41, 2009, S. 13-25, englische Version, S. 12-24. Mitarbeit: M.-N. Tournoux]. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Antragsteller nie erfuhren, wer die Verfasser der Stellungnahme von ICOMOS waren, noch bestand damals die Möglichkeit, mit ihnen in eine Debatte zu treten.
(23) Vgl. Cameron, Rössler, a.a.O.
Michel Parent (1916–2009) war u.a. Inspecteur général des monuments historiques in Frankreich und Präsident von ICOMOS International.
(24) Dazu der Hinweis, dass neben den oben erwähnten seriellen Einschreibungen von Werken verschiedener Architekten auch 1996 die Einschreibung der Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg erfolgte sowie 1999 des Gefängnisses Robben Island in Südafrika, in dem Nelson Mandela gefangen gehalten wurde.
(25) Der Evaluationsbericht von ICOMOS führt dazu aus: „Es kann ein sinnfälliges Vorgehen im Sinne der Architekturgeschichte sein, Gebäude auszuwählen, indem man Typologien mit der Entwicklung im Werk eines Architekten verbindet, aber es ist kein geeigneter Ansatz, um herausragende Gebäude im Sinne der Welterbekonvention zu bestimmen.“
(26) Susan Denyer, ICOMOS Großbritannien und Berichterstatterin beim Welterbekomitee. In diese Debatten war auch ICOMOS isc20c (International Scientific Committee on 20th century heritage) eingebunden.
(27) Zur ausführlichen Darstellung der Methodik vgl.: Friedemann Gschwind (Hg.), Le Corbusier – Sein internationales Werk im Welterbe der UNESCO. Stuttgart 2019.
(28) Jean-Louis Cohen, Le Corbusier, la planète comme chantier, Paris, 2015, S. 224.