Das architektonische werk
von Le Corbusier im welterbe

DIE EINSCHREIBUNG DES ARCHITEKTONISCHEN WERKS VON LE CORBUSIER IN DIE WELTERBELISTE der UNESCO

Das architektonische Werk von Le Corbusier – ein herausragender Beitrag zur Moderne.
Der Antrag zur Einschreibung in die Welterbeliste der UNESCO (2002–2015)

Was genau ist das Welterbe? Auf welcher Grundlage und mit welchen Methoden wurde es definiert? Auch wenn es heute weithin bekannt sein dürfte, erscheint doch ein kurzer Überblick über seine Entwicklung nötig, bevor das Vorgehen beim Werk von Le Corbusier eingeordnet werden kann. Das Grundprinzip der 1972 von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedeten Welterbekonvention (1) liegt in der Verpflichtung der Signatarstaaten gegenüber der Weltgemeinschaft, die auf ihrem jeweiligen Territorium liegenden Kulturgüter von internationaler Bedeutung im Namen der gesamten Menschheit zu bewahren. Über die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee, das sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Signatarstaaten zusammensetzt. Grundlage sind Vorschläge dieser Staaten zu Gütern, die einen außergewöhnlichen universellen Wert aufweisen müssen.

(1) „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“. Deutschland trat der Welterbekonvention 1976 bei.

Olivier Poisson, Ehemaliger Oberster Konservator Frankreichs